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DSGVO - Das bringt die neue Grundverordnung mit sich

Was ist die DSGVO und was sind die Ziele?

Die DSGVO ist eine neue EU Grundverordnung für den Datenschutz im Internet. Also eine Vorschrift, die in der ganzen Europäischen Union gilt. Die Vorschrift regelt das Datenschutzrecht. Das bedeutet der Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten wird damit europaweit vereinheitlicht. Viele der aktuellen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten dann nicht mehr bzw. das BDSG wird zeitgleich neu gefasst.

Die Grundverordnung vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU, da bisher überall verschiedene Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards gelten. Unternehmer können also zukünftig darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein einheitliches Datenschutzrecht gilt. Die Verordnung gilt auch für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten. So soll sicher gestellt werden, dass sich auch Cloud Dienste oder soziale Netzwerke, etwa aus den USA, an die Regeln halten müssen.

Ab wann gilt die DSGVO?

Über die neue Grundverordnung wird viel gesprochen, doch ab wann gilt sie überhaupt?

Die DSGVO trat schon am 25. Mai 2016 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Datenschutzgrundverordnung allerdings erst ab dem 25. Mai 2018 anwenden. Manche Betreiber einer Webseite stellen sich vielleicht die berechtigte Frage: muss Deutschland die EU- Gesetze nicht noch im nationalen Recht umsetzen? Die Datenschutzgrundverordnung ist eine Verordnung. Verordnungen müssen die Mitgliedstaaten nicht extra umsetzen. Sie gelten direkt. Allerdings haben die Mitgliedstaaten in einigen Bereichen auch Gestaltungsspielräume, sodass es keine hundertprozentige einheitliche Rechtslage geben wird.

DSGVO

Für wen gilt die DSGVO?

Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Darüber hinaus müssen sich auch Unternehmen außerhalb der EU an die DSGVO halten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise wenn sie eine Niederlassung in der EU haben oder personenbezogene Daten von EU Bürgern verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten sind z.B.:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtstag
  • Kontodaten
  • Kfz-Kennzeichen
  • Standortdaten
  • IP-Adressen
  • Cookies

Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die DSGVO?

Eine besondere Neuheit in der Verordnung sind die enorm hohen Strafen bei Verstößen! Bisher lag der Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für Bußgelder bei 50.000 Euro bzw. maximal 300.000 Euro für sehr schwere Verstöße. Bisher haben Datenschutzbehörden den oberen Rahmen der Bußgelder nur sehr selten und bei dauerhaften Verstößen ausgereizt. Die DSGVO hingegen sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Vorjahresumatzes bei schweren Verstößen vor. Der hohe Bußgeldrahmen ist ein Kernbestandteil der DSGVO, um auch gegen global agierende Unternehmen ein effektives Mittel bei Datenschutzverstößen zur Hand zu haben.

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