Erfolg digital

Barrierefreiheit für deine Website.

Ab dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Das neue Barrie-refreiheitsgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte digitale Angebote für alle Men-schen zugänglich zu machen – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen. Klingt komplex? Keine Sorge: Wir begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Website, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch deine Reichweite erhöht.
Wer ist betroffen?

Wer fällt unter das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Nicht alle Anbieter und Unternehmen sind gleichermaßen vom BFSG betroffen. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Fallkonstellationen für euch übersichtlich zusammengestellt.

Anbieter digitaler Dienstleistungen und Produkte für Verbraucher

Dazu zählen Online-Shops, Buchungsplattformen, Ticketdienste, E-Book-Portale, Reise-Apps und ähnliche digitale Services verschiedener Branchen.

Anbieter interaktiver Webseiten & mobiler Apps mit kommerziellen Funktionen

Hierunter fallen Plattformen wie Ferienwohnungsportale, Vermietungsdienste und Vergleichsportale, die entweder eine interaktive Nutzererfahrung bieten oder kommerzielle Transaktionen ermöglichen.

Anbieter von Softwarelösungen und Kommunikationsplattformen

Dies umfasst sowohl Interaktive Bedienoberflächen für digitale Produkte, insbesondere im Web, sowie Anbieter digitaler Kommunikationsdienste wie E-Mail-Services und Messenger-Plattformen.

Reine Informationswebseiten von Unternehmen ohne interaktive Funktionen oder Verkauf

Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten UND <2 Mio. € Jahresumsatz

Interne Tools / B2B-Systeme * BFSG richtet sich an Endverbraucher-orientierte Dienste

Fristen

Übergangsfristen im Überblick

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungs-gesetzes (BFSG) fallenden Websites gemäß den Vorgaben des BFSG gestaltet sein. Doch wie betrifft das die bereits bestehenden Websites und welche Übergangsfristen gibt es?

In § 38 BFSG sind Übergangsfristen für die Umsetzung des Gesetzes geregelt, nach denen bestimmte Produkte und Verträge sowie Selbstbedienungsterminals für einen längeren Zeit-raum unverändert eingesetzt werden können. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht grundsätzlich für Dienstleistungen und damit in der Regel nicht für Webseiten.

Bestehende Plattform ohne Aktualisierungen und Änderungen

Ja, aber abhängig vom Einzelfall
Wenn deine Plattform vor dem 28. Juni 2025 online war und du keine Aktualisierungen oder Änderungen vornimmst, hast du noch im Zweifel bis zum 27. Juni 2030 Zeit, sie barrierefrei zu gestalten.

Änderungen nach dem 28. Juni 2025

Nein – sofortige Verpflichtung
Wenn du nach dem 28. Juni 2025 Änderungen an deiner Plattform vornimmst, die rele-vant für den Vertragsschluss sind, musst du ab dem Zeitpunkt der Änderung alle Barrie-refreiheitsanforderungen erfüllen.

Neue Plattform ab dem 28. Juni 2025

Nein – sofortige Verpflichtung
§: Dienstleistungen, die erstmals nach dem 28. Juni 2025 bereitgestellt werden, unterlie-gen unmittelbar den Anforderungen des BFSG. Eine Übergangsregelung ist nicht vor-gesehen.
Wenn du deine Plattform erst nach dem 28. Juni 2025 startest, muss sie von Anfang an barrierefrei sein.

Einführung neuer wesentlicher Funktionalitäten

Eher nein – abhängig vom Einzelfall
§: Die Einführung neuer wesentlicher Funktionalitäten, wie z. B. ein Buchungs- oder Zah-lungssystem, kann als wesentliche Änderung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 2 BFSG gewertet werden. Ob dies zutrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung und dem Umfang der Änderungen ab.
Wenn du nach dem 28. Juni 2025 neue Hauptfunktionen hinzufügst, musst du prüfen, ob dies als größere Änderung gilt. Falls ja, muss deine Plattform ab diesem Zeitpunkt barrierefrei sein.

Dr. Christoph Rempe
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Als Rechtsanwalt unterstütze ich be-on! dabei, digitale Lösungen barrierefrei und gesetzeskonform zu gestalten. So machen wir das Barrierefreiheitsgesetz zur Chance für mehr Teilhabe und rechtliche Sicherheit.
Überblick

Digitale Barrierefreiheit
meistern

Umfassende Analyse der Barrierefreiheit deiner Website

Wie barrierefrei ist deine Website wirklich?
Wir nehmen deine bestehende Website genau unter die Lupe – mit Fokus auf Barrierefreiheit und gesetzliche Vorgaben. Dabei decken wir Schwachstellen auf, zeigen dir konkrete Verbesserungsmöglichkeiten und liefern dir klare, umsetzbare Empfehlungen für den nächsten Schritt.

Ganzheitliche Expertise in Technik, Design und Inhalt aus einer Quelle

Barrierefreiheit trifft auf Technik, Design und Inhalt – alles aus einer Hand.
Unsere Stärke liegt in der Verbindung: Technisches Fachwissen, durchdachtes Design und zugängliche Inhalte fließen bei uns nahtlos zusammen. So entsteht eine barrierefreie Lösung, die nicht nur funktioniert, sondern überzeugt – ganzheitlich und individuell abgestimmt auf dein Unternehmen.

Entwicklung einer barrierefreien Website unter Einhaltung der DSGVO-Vorgaben

Barrierefrei und datenschutzkonform – ohne Kompromisse.
Du bekommst von uns eine Website, die nicht nur für alle zugänglich ist, sondern auch den Vorgaben der DSGVO voll entspricht. Nutzerfreundlich, rechtssicher und zukunftsfähig – alles in einem durchdachten Konzept.

Feste Ansprechpartner:innen, die dich während des gesamten Projekts begleiten

Verlässliche Begleitung statt anonymer Service.
Bei uns hast du feste Ansprechpartner:innen, die dein Projekt von Anfang bis Ende persönlich begleiten. Keine Weiterleitungen, keine Blackbox – stattdessen direkte Kommunikation, echtes Engagement und ein Team, das wirklich mitdenkt.

Ein klarer Vorteil für dein Suchmaschinen-Ranking, die Benutzerfreundlichkeit und die Conversion-Rate

Barrierefreiheit zahlt sich doppelt aus.
Eine barrierefreie Website macht es allen Nutzer:innen leichter – und genau das belohnen auch Suchmaschinen. Bessere Usability, höheres Ranking, mehr Sichtbarkeit und letztlich: mehr Conversions. Inklusion wird zum echten Wettbewerbsvorteil.

Zugänglich für alle. Wertvoll für dich.

Barrierefreiheit als Chance: Mehr erreichen mit weniger Hürden
Was auf den ersten Blick wie eine gesetzliche Pflicht wirkt, ist in Wahrheit eine große Chance: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schafft nicht nur neue Standards – es eröffnet auch neue Möglichkeiten, digitale Barrieren zu beseitigen und den Zugang für alle zu erleichtern.

Barrieren entstehen nicht nur durch körperliche oder kognitive Einschränkungen wie Sehbehinderungen oder motorische Beeinträchtigungen. Auch äußere Umstände wie laute Umgebungen oder schlechte Lichtverhältnisse können zur Hürde werden. Deshalb betrifft Barrierefreiheit uns alle – und sollte auch bei deiner Unternehmenswebsite selbstverständlich sein.

Eine barrierefreie Website bringt dir konkrete Vorteile:
Durch die Umsetzung der WCAG-Richtlinien verbesserst du nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern stärkst gleichzeitig dein SEO. Suchmaschinen bevorzugen klar strukturierte, zugängliche Inhalte – und genau das macht barrierefreie Websites aus. Du erreichst mehr Menschen, bietest ein besseres Nutzungserlebnis und steigerst deine Reichweite nachhaltig.


Barrierefrei nach WCAG – worauf es ankommt

Barrierefreiheit im Überblick

WCAG – der Standard für digitale Zugänglichkeit
Barrierefreiheit verbessert das Nutzungserlebnis für alle – doch am meisten profitieren Menschen mit Behinderungen. Genau hier setzen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 / 2.2) an:
Sie definieren internationale Standards, um digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen.

Die WCAG bieten dir eine klare Orientierung, wie du deine Website benutzerfreundlicher, inklusiver und zukunftssicher gestalten kannst – Schritt für Schritt und praxisnah.

Gute Gestaltung beginnt bei guter Lesbarkeit.
Ob winzige Schriftgrößen, zu geringe Kontraste oder schlecht gewählte Farben – solche Details machen Texte schnell anstrengend zu lesen. Vielleicht hast du das selbst schon erlebt. Genau deshalb legen die WCAG großen Wert auf klare, visuell zugängliche Gestaltung:
Deutliche Farbkontraste, gut lesbare Schriften und durchdachte Abstände sorgen dafür, dass Inhalte leicht erfassbar sind – für alle Nutzer:innen, auf jedem Gerät. Eine einfache Maßnahme mit großer Wirkung für die Usability deiner Website.

Nicht jeder klickt mit der Maus.
Was für viele selbstverständlich ist – etwa das Navigieren per Touchpad oder der Klick zur Urlaubsbuchung – kann für andere zur Hürde werden. Menschen mit motorischen Einschränkungen sind oft auf alternative Eingabemethoden wie Tastatursteuerung, Sprachbefehle oder Screenreader angewiesen.
Die WCAG-Richtlinien tragen dem Rechnung: Sie fordern, dass Websites auch ohne Maus bedienbar sind – und damit für alle zugänglich bleiben, unabhängig vom genutzten Gerät oder Hilfsmittel.

Gute Navigation zeigt den Weg – für alle.
Eine durchdachte Struktur und eine intuitive Menüführung sorgen dafür, dass sich alle Nutzer:innen schnell auf deiner Website orientieren können – egal ob auf der Startseite oder in tieferen Unterseiten.
Besonders wichtig: Die Navigation muss auch ohne Maus funktionieren. Ob per Tastatur, Screenreader oder Sprachsteuerung – wer deine Seite nutzt, soll jederzeit barrierefrei ans Ziel kommen.

Responsives Design – überall eine gute Figur machen
Responsive Websites passen sich flexibel an jedes Endgerät an. Ob Smartphone, Tablet oder Desktop – dein Design sollte auf allen Geräten optimal aussehen und eine einfache Bedienung ermöglichen. Besonders wichtig: Inhalte müssen sich bei Vergrößerung korrekt anpassen, ohne dass das Layout auseinanderfällt. Diese Funktion ist nicht nur für mobile Nutzer:innen praktisch, sondern vor allem eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderungen oder ältere Nutzer.

Visuelle Inhalte für alle zugänglich machen
Bilder, Videos und andere visuelle Medien sind wichtige Elemente jeder Website. Sie erzählen Geschichten und vermitteln Informationen, die genauso wichtig sind wie Text. Doch ohne Alternativtexte bleiben diese Inhalte für viele Nutzer nicht zugänglich. Die WCAG-Richtlinien empfehlen daher, für alle Bilder Alternativtexte sowie Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos bereitzustellen. So stellst du sicher, dass deine Inhalte für alle zugänglich und erlebbar werden – unabhängig von Einschränkungen.

Semantische Struktur für bessere Zugänglichkeit
Eine klare, inhaltliche Struktur – auch semantische Gestaltung genannt – sorgt dafür, dass die Inhalte deiner Website sowohl für Nutzer als auch für assistive Technologien, wie Screenreader, logisch und verständlich interpretiert werden können. Ein Beispiel dafür ist die korrekte Verwendung semantischer HTML-Tags, etwa durch eine logische Hierarchie von Überschriften. Auch bei der Gestaltung von Tabellen und Formularen gibt es wichtige Richtlinien, die beachtet werden müssen, um die Zugänglichkeit sicherzustellen.

Deine Ansprechpartner

Dein persönlicher Ansprechpartner für digitale Barrierefreiheit

Niklas Ruoff

Projektmanagement

Julia Heitmann

Projektmanagement

Tim Glashoff

Design

Malte Horstmann

Development

Nadine Schwarzer

Projektmanagement

Steffen Berwer

Online Marketing

Svea Walther

Development

Louisa Stiegemeyer

Projektmanagement

Maximilian Müller

Projektmanagement

Jonas Frese

Development
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